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Entwurf. Dieser Text wird noch von einem Anwalt geprüft und ist noch nicht endgültig.

Dies ist eine Übersetzung. Weicht sie von der englischen Fassung ab, ist die englische Fassung maßgeblich. Englische Fassung lesen

Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026

Entwurf zur rechtlichen Prüfung. Angaben in eckigen Klammern sind vor der Veröffentlichung zu ergänzen.

1. Parteien und Geltungsbereich

Dieser Vertrag wird zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und [Firmenname] (Auftragsverarbeiter) geschlossen und ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Er gilt für personenbezogene Daten, die der Kunde in Readyby einstellt.

2. Gegenstand, Art und Zweck

Koordination von Reinigungen in Unterkünften der Kurzzeitvermietung: Planung, Nachrichten an Reinigungskräfte, Checklisten und Fotos, Vorfallmeldungen, Eigentümerberichte und Exporte.

3. Kategorien betroffener Personen und Daten

  • Reinigungskräfte: Name, Telefonnummer, Messenger, Sprache, Einsatzgebiete und -tage, Nachrichten, Fotos, Arbeitszeiten.
  • Eigentümer der Unterkünfte: Name, E-Mail, Telefon, Sprache, Berichtseinstellungen.
  • Nutzer des Kunden: Name, E-Mail, Rolle, Aktivitätsprotokoll.
  • Gäste: An- und Abreisedaten, Anzahl der Gäste, Buchungsquelle. Keine Namen oder Kontaktdaten.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung, verpflichtet sein Personal zur Vertraulichkeit, trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 1), unterstützt bei Anfragen betroffener Personen und bei Meldungen von Datenschutzverletzungen und löscht oder übergibt die Daten am Ende des Dienstes.

5. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde genehmigt die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen; der Kunde kann widersprechen.

6. Internationale Übermittlungen

Die Daten werden in der EU gespeichert. Übermittlungen außerhalb des EWR stützen sich auf Angemessenheitsbeschlüsse oder Standardvertragsklauseln.

7. Prüfungen

Der Auftragsverarbeiter stellt die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Prüfungen [Häufigkeit und Bedingungen zu vereinbaren].

Anlage 1: Sicherheitsmaßnahmen

Verschlüsselung von Zugangscodes bei der Übertragung und im Ruhezustand; Mandantentrennung der Daten jedes Kunden; Zugriffsprotokolle, einschließlich jeder Anzeige eines Zugangscodes; Zugriff des Personals nach dem Prinzip der geringsten Rechte; Backups in der EU. [Vollständige Liste zu bestätigen.]

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

[Hosting-Anbieter, E-Mail-Anbieter, WhatsApp Business (Meta), Zahlungsdienstleister, Anbieter von KI-Modellen, jeweils mit Zweck und Standort.]